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Zahlungsströme des Rohstoffsektors

Über welche Zahlungsströme wird berichtet?

Stand: Dezember 2025

EITI-Standard:

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Auswahl der Sektoren

Der EITI Standard fordert eine Berücksichtigung aller wesentlichen Zahlungsströme des extraktiven Sektors eines Landes. Im ersten Schritt sind dazu die einzubeziehenden Sektoren zu bestimmen. Die MSG hat in verschiedenen Sitzungen beraten, welche Sektoren der Rohstoffgewinnung in die vorliegende deutsche EITI Berichterstattung aufgenommen werden sollen. Analog den Vorjahren wurden die folgenden Sektoren von der D-EITI MSG beschlossenen:

Der Abbau von Steinkohle ist Ende 2018 in Deutschland beendet worden. Daher wird der Sektor weiterhin nicht in der Berichterstattung berücksichtigt.

Auswahl der Unternehmen

Nach der Definition der Sektoren, müssen im zweiten Schritt die Unternehmen festgelegt werden, welche in die EITI Berichterstattung aufzunehmen sind. Der EITI Standard enthält keine direkten Vorgaben für den Prozess der Auswahl dieser Unternehmen. Daher hat die MSG beschlossen, sich an den Vorgaben für die Aufstellung von (Konzern-) Zahlungsberichte zu orientieren.1

Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie sind in Deutschland nach §§ 341q ff. HGB unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen (Konzern-) Zahlungsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung beruht auf Kriterien wie Sitz, Rechtsform, Größe oder Tätigkeit der Gesellschaft. Die Berichterstattung zeigt auf, welche Zahlungen die jeweiligen Unternehmen im Berichtszeitraum an staatliche Stellen geleistet haben (vgl. die Ausführungen zu öffentliche Berichte).

Das gewählte Vorgehen orientiert sich maßgeblich an dem Ziel der EITI Initiative, Transparenz über die staatlichen Einnahmen aus der extraktiven Industrie (Rohstoffindustrie) zu schaffen und alle wesentlichen Zahlungsströme zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen offenzulegen. Als wesentlich gelten Zahlungen und Einnahmen, wenn deren Nichtberücksichtigung oder Falschdarstellung die Vollständigkeit der EITI Berichterstattung bedeutend beeinträchtigen könnte (gem. EITI Anforderung 4.1b)). Nachfolgenden werden die einzelnen Kriterien einzeln dargestellt.

Sektor

Die Grundlage für die Identifikation der Unternehmen bildet die Tätigkeit innerhalb der rohstoffgewinnenden Industrie. Dabei finden die aktuellen Unternehmensklassifikationen nach NACE Revision 2 Anwendung. Sie beruhen auf der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 vom 20. Dezember 2006. Diese regelt die Einzelheiten zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige. Demnach gelten Unternehmen als schwerpunktmäßig in der rohstoffgewinnenden Industrie „tätig“, wenn sie den nachfolgenden Abteilungen zugeordnet sind:

Eine detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte am Ende dieses Abschnittes.

Größenklasse der Gesellschaften

Neben dem Sektor werden für die Identifikation der Unternehmen zunächst die Kriterien für „große“ Gesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB zugrunde gelegt. Hierbei müssen für das Berichtsjahr 2023 mindestens zwei der drei Kriterien an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt sein:

Infektionstheorie

Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung von Zahlungsberichten für „große“ Gesellschaften besteht auch eine Konzernberichtspflicht für Mutterunternehmen, sofern mindestens ein Tochterunternehmen in der rohstoffgewinnenden Industrie tätig ist. Dabei spielt die Größe des Tochterunternehmens keine Rolle. Dieses Prinzip wird als „Infektionstheorie“ bezeichnet. Die Tätigkeit eines Tochterunternehmens im Rohstoffsektor kann eine Berichtspflicht für das gesamte Mutterunternehmen auslösen. Bei der Identifikation der Unternehmen wurde dieser Ansatz berücksichtigt, wodurch sich der Kreis der betroffenen Unternehmen erweitert.

Tätigkeitsprüfung

Es sind ausschließlich Unternehmen zu berücksichtigen, die in Deutschland aktiv Rohstoffe abbauen. Unternehmen, die Rohstoffe ausschließlich im Ausland fördern, ebenso wie Unternehmen, deren Schwerpunkt auf Speicherung/Lagerung liegt, oder die als Dienstleister tätig sind, bleiben unberücksichtigt.

Die Auswahl der Unternehmen basiert somit auf einer Kombination aus Unternehmensgröße und wirtschaftlicher Tätigkeit im Rohstoffbereich.